Laut Gesetzen muss ein Likör einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol. haben, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind.
In der EU ist ebenso ein Zuckergehalt von mindestens 100 g pro Liter erforderlich um Likör genannt werden zu dürfen.
Zusätzlich gibt es die Bezeichnung der "Fruchtsaftliköre", bei der ein Mindestgehalt an Fruchtsaft in Höhe von 20% erforderlich ist.
Liköre aus bestimmten Früchten dürfen ausschließlich natürliche Aromastoffe und -extrakte enthalten, darunter zählen z.B. Himbeeren, Heidelbeeren oder auch unsere Zitrusfrüchte.
Doch wir haben uns nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei unserer Rezeptur für rein natürliche Zutaten entschieden, sondern auch um unseren einzigartigen Geschmack zu kreieren.
Bei der Mazeration handelt es sich um ein Extraktionsverfahren, sprich aus dem verwendeten Grundstoff, dem Geschmacksträger werden die Aromen herausgezogen.
Die Mazeration wird auch bei der Herstellung von hochprozentigen Geisten verwendet, wobei hier die Aromen mit dem Alkohol abdestilliert werden.
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Grundstoff ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Ausschlaggebend für den Zeitraum ist die Geschmacksintensität, welche man erzielen will. Umso mehr Zeit man der Mazeration gibt, desto intensiver ist der Geschmack. Bei unserem Limettenlikör dauert die Mazeration etwa zwei Wochen.
Basis unserer Mazeration ist ein 96,6 % extra fein filtrierter Neutralalkohol oder auch Primasprit genannt. Dieser wird wird mit destilliertem Wasser verdünnt und mit dem Geschmacksträger vermengt. In unserem Fall ist ein Geschmacksträger die Limettenzeste bzw. Waldheidelbeeren.
Um einen klaren Likör zu erhalten, werden nach Beendigung der Mazeration, die festen Bestandteile abgefiltert.
Im Schritt der Mazeration kann der Zucker bereits zugegeben werden, so wäre der Likör nach dem Abfiltern der festen Bestandteile fertig. Wir geben unsere Zuckerlösung jedoch erst nach der Mazeration hinzu.
Und et voilá, fertig sind unsere einzigartigen Liköre.